
Mit der assistierten Telemedizin (aTM) erweitern Apotheken ihr Serviceangebot, positionieren sich als digitale Gesundheitsdienstleister und können damit auch noch gutes Geld verdienen.
Immer wieder entstehen im HV Situationen, in denen daspharmazeutische Personal Kund:innen zum Arzt schicken muss, z.B. weil kein Rezept vorliegt, weil die Symptomlage unklar ist oder weil die Symptome gegen eine Selbstmedikation sprechen. Insbesondere am Freitagnachmittag oder Samstag, wenn die meisten Arztpraxen geschlossen sind, führen solche Situationen oft zu heftigen Diskussionen in der Apotheke. Auch Kund:innen, die keinen Arzttermin bekommen, die immobil sind und deshalb den Arzt schlecht erreichen oder Kund:innen, denen keine eigene Technik für Video-Sprechstunden zur Verfügung steht, kommen für die aTM infrage.
Mit der aTM kann eine Ersteinschätzung zu einer individuellen Gesundheitssituation erfolgen und/oder eine Videosprechstunde direkt in der Apotheke gebucht werden. Daraus ergeben sich drei abrechenbare Leistungen:
entweder nur eine strukturierte Ersteinschätzung
oder nur eine Videosprechstunde
oder eine strukturierte Ersteinschätzung plus eine Videosprechstunde.
Für ihre Leistung erhalten Apotheken eine feste Vergütung pro Maßnahme, deren Höhe für die kommenden Jahre bereits heute feststeht. Das gibt Apotheken Planungssicherheit:
· vom 01.07.2026 bis zum 30.06.2027: 30,00 EUR,
· vom 01.07.2027 bis zum 30.06.2028: 25,50 EUR,
· vom 01.07.2028 bis zum 30.06.2029: 23,00 EUR,
· ab 01.07.2029 21,50 EUR.
Die Abrechnung der drei Leistungen mit den GKV erfolgt jeweils über eine eigene Sonder-PZN. Selbstzahler und Privatversicherte zahlen die Gebühr in der Apotheke und erhalten darüber einen Beleg. Dieser kann im Anschluss bei der privaten Krankenkasse zur Rückerstattung eingereicht werden.
Der Durchlauf durch das Ersteinschätzungsverfahren und die Videosprechstunde hat diskret zu erfolgen, so dass andere Personen weder die Eingabe einsehen noch das Gespräch mithören können. Deshalb erfordert die aTM einen separaten Raum oder eine akustisch abgeschirmte Beratungskabine innerhalb der Betriebsräume der Apotheke.
Für die aTM kann ein PC, ein Notebook oder ein Tablet verwendet werden. Datenschutz und Datensicherheit müssen gewährleistet sein. Deshalb ist der Zugang zu Apothekendaten, zur Warenwirtschaft und zu personenbezogenen Daten anderer Personen auszuschließen, ebenso wie der Zugang zu anderen Internetseiten. Wichtig ist ein autarkes, vom Apothekennetzwerk getrenntes WLAN oder ein eigenes Netzwerksegment.
Die assistierte Telemedizin (aTM) kann grundsätzlich sowohl von pharmazeutischem als auch nicht-pharmazeutischem Personal durchgeführt werden. Besondere Schulungen oder Fortbildungen sind nicht nötig. Jedoch ist eine Unterweisung der durchführenden Mitarbeiter:innen notwendig, um den Kund:innen den Ablauf erklären und sie bei Bedarf unterstützen zu können. Entsprechende Vorlagen und Arbeitshilfen zur aTM können z.B. über die ABDA heruntergeladen werden.
Die Fragen zur Ersteinschätzung und die Videosprechstunde sind prinzipiell so konzipiert, dass die Kund:innen die Fragen eigenständig bearbeiten können. Lediglich bei Fragen zur Anwendung oder wenn Kund:innen nicht mit der Technik zurechtkommen, stehen ihnen Apothekenmitarbeiter:innen unterstützend zur Seite. Außerdem können sie bei Bedarf ärztliche Assistenzaufgaben, z.B. Blutdruck-, Blutzucker- oder Pulsmessung, übernehmen.